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2.05.2023
Unfall im Straßenverkehr
Es gibt immer wieder unachtsame Autofahrer, die kleinere und größere Verkehrsunfälle mit Kraftfahrzeugen
verursachen. Teilweise entstehen nur Sachschäden, teilweise aber auch Personenschäden. Jeder Unfall bedeutet
für die Beteiligten eine Menge Ärger und Unanehmlichkeiten, und erheblichen Aufwand um den Schaden mit der
Versicherung abzuwickeln.
Problematisch wird es, wenn hochwertige Fahrzeuge betroffen sind, deren Liebhaberwert den tatsächlichen
Restwert übersteigt, so dass eine Reparatur unwirtschaftlich sein kann, und der Schaden daher von der
Versicherung als Totalschaden angesehen wird. Diese Fahrzeuge müssen aufwendig von Hand restauriert werden, und
die entstehenden Kosten können von einem Sachverständigen für das Kfz-Handwerk nur schwer prognostiziert
werden. In diesen Fällen wird die für das Fahrzeug abgeschlossene Vollkaskoversicherung die Differenz zwischen
dem von der Haftpflichtversicherung des
Unfallverursachers
ersetzten und dem tatsächlich entstandenen Fahrzeugschaden erstatten müssen, was dann wiederum zu einem Verlust
des Schadensfreiheitsrabattes führt.
Nach dem Unfall
Bei Sachschäden über 2.500,-€ muss die Polizei gerufen werden. Diese nimmt den Unfall auf und legt eine
Unfallakte an. Fotos von der Unfallsituation sollten immer angefertigt werden. Später muss ein
Sachverständigengutachten eingeholt werden, um die eventuellen Reparaturkosten, den
Wiederbeschaffungswert
und den Restwert zu ermitteln.
Häufig lehnt der Unfallverursacher die Haftung ab, bzw. er streitet ab, den Unfall verursacht zu haben. In
solchen Fällen ist es fast unumgänglich einen Anwalt für die
Unfallabwicklung
einzuschalten, denn die Haftpflichtversicherungen zahlen meist nicht freiwillig. Eher legen sie es auf einen
Prozess an, also sie warten auf die Einreichung einer Klage gegen den Fahrer, gegen den Fahrzeughalter und
gegen den Haftpflichtversicherer. Erst nach Klagerhebung wird sich die Versicherung bewegen und eine
Schadensersatzzahlung anbieten.
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